Planung von Kassen (Personenschleuse)

Folgende Maßnahmen sollten bei der Planung von Kassen berücksichtigt werden:

  • Die Personenschleuse ist durchschusshemmend gemäß §11 BGV Kassen ausgeführt. Es ist darauf zu achten, dass auch die angrenzenden Wandteile (min. 1m zu jeder Seite) diesen Auflagen entsprechen. Zum Wandanschluss sind max. 3mm Luftspalt zulässig.
  • Bei der SingleDoor ist darauf zu achten, dass der Diskretschalter und die Wertgelasse nicht im Sichtfeld des Schleusen-Austritts liegen (ggf. DIN rechts oder links verwenden).
  • Die in der Kasse griffbereit aufbewahrten Banknoten dürfen von außen nicht eingesehen werden können. Dies gilt insbesondere, wenn sich der Kassierer außerhalb der Kasse aufhält.
  • Die im § 32 BGV C9 vorgegebenen Höchstbeträge und Sperrzeiten sind in der Kasse einzuhalten.
  • Die Autorisierung zusätzlicher berechtigter Personen darf nicht durch die in dieser Kassenstelle beschäftigten Mitarbeiter erfolgen können.
    Auf die Besonderheit der Zugangskontrolle ist durch geeignete Hinweise an den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter und der Schleuse aufmerksam zu machen (z.B. Aufkleber).
  • Beim Einsatz von biometrischen Schleusen bei der Kleinstzweigstellenlösungen / Automatenstelle muss die Abtrennung der Kasse zum Kundenbereich nach §11 BGV C9 ausgeführt sein. Es muss eine durchschusshemmende Zahlmulde zum Auszahlen der vom Kunden gewünschten Gelder vorhanden sein. Durchschusshemmende, zertifizierte Auszahlungs-Kassen (Diskretkassen) werden separat angeboten.
  • Für die Übergabe von Transportbehältnissen bei Geldanlieferungen und – Abholung sind Kofferschleusen oder Schleusenwertschutzschränke vorzusehen. Diese werden separat angeboten.
  • Wertbehältnisse mit Zeitverschlusssystemen müssen bei Kleinstzweigstellenlösungen im gesicherten Bereich der Kasse aufgestellt sein.
    Die vorhandenen Wertschutzschränke müssen im gesicherten Bereich der Kasse aufgestellt sein. Die Befüllung von Geldausgabeautomaten soll grundsätzlich im gesicherten Bereich der Kasse erfolgen. Ist dies in besonderen Fällen nicht möglich, ist der Schlüssel während der Geschäftszeit im verschlossenen Wertschutzschrank in der Kasse oder an Zeitverschlussbehältnis im Abwurffach für Einzahlungen zu verwahren (5 Min Zeitverschluss).