PLUS-Lösung, PLUS-Geschäftsstelle: Was darf / darf ich nicht, wenn der KBA (CRS / GAA) ausfällt?

Die folgende Antwort ist im Team Kassen abgesprochen (Stand 2012) und basiert auf bereits vorhandene Aussagen in den BGI/ GUV-I 819-2-3.

Ausgangspunkt ist eine PLUS-Geschäftsstelle mit biometrisch gesteuerten Tagestresor und Cash Recycler (CRS) / Geldautomat (GAA).

Was darf / darf ich nicht, wenn der CRS / GAA ausfällt und somit keine Auszahlungen über den Automaten möglich sind?

In der geschilderten Situation steht das eigentliche Kassensicherungssystem, der Banknotenautomat, nicht mehr zur Verfügung. Damit kann die Geschäftsstelle nicht mehr als PLUS-Stelle betrieben werden. Ein Notfall-Betrieb ist über den Tagestresor oder eine Notkasse im Nebenraum möglich.

Ein „Weiter-Betrieb“ wäre z.B in Anlehnung an das unter 1.2 in der BGI 819-2 beschriebene Verfahren mit einer Notkasse möglich. 2 Mitarbeiter melden sich am biometrischen System an, öffnen ein zeitverschlossenes Wertbehältnis, in dem sich Banknoten befinden, entnehmen diese und die Auszahlung findet dann über eine vorhandene, im Normalfall nicht genutzte Kassenbox, eine Notkassentüre mit Geldübergabemöglichkeit oder ein abschließbarer Nebenraum statt. Bei der Verwendung von Nebenräumen zahlt ein Mitarbeiter Geld aus oder nimmt Geld an, ein weiterer selektiert/koordiniert den Einlass eines Kunden in den Nebenraum. Eine Beratung kann in diesem Zeitraum dann sicher nicht erfolgen.

Sollte in begründeten Ausnahmefällen (Abstimmung erforderlich!) kein entsprechender Nebenraum zur Verfügung stehen, dürfen bei Ausfall des CRS / GAA maximal € 5.000 unter mindestens 30 Sekunden Verzögerungszeit im biometrisch überwachten Tagestresor bereitgehalten werden. Die Beratungsgespräche werden in diesem Falle eingestellt und zwei Mitarbeiter stehen am Service-Point und bedienen die Kunden, welche kein Geld aus dem CRS / GAA bekommen. Die Auszahlung aus dem Tagestresor läuft dann mit der bekannten biometrischen Identifizierung der beiden Mitarbeiter. Die Mitarbeiter legen also beiden den Finger auf den Scanner und können das Fach für die Auszahlung nach entsprechender Zeitverzögerung öffnen. Zusammen mit einem Kunden sind keine Auszahlungen möglich!

In der autarken OSsecure SoC-Lösung ist ein Weiterbetrieb der Geschäftsstelle möglich, da das biometrische System weiterhin zur Verfügung steht. Sparkassen: In einer FI-integrierten Lösung (Signalbox, FI-Box, OSPlus Kleinstfiliale) steht das biometrische System in OSPlus Kasse nicht zur Verfügung (Netzwerkausfall, Hardwaredefekt Kassenarbeitsplatz, Leitungsprobleme, Treiberfehler, Terminalserver, etc.). Der oben beschriebene Notfallbetrieb ist daher biometrisch abgesichert nicht möglich. Technisch kann der Tagestresor, Hintergrundbestand, etc., dann nur noch via PIN-Code geöffnet werden (siehe FAQ: FI-Notfall-Betrieb).