PLUS-Lösung, PLUS-Geschäftsstelle: Darf vorbestelltes Geld aus dem Tagestresor ausgezahlt werden?

Die folgende Antwort ist im Team Kassen abgesprochen (Stand 2012) und basiert auf bereits vorhandene Aussagen in den BGI/ GUV-I 819-2-3.

Ausgangspunkt ist eine PLUS-Geschäftsstelle mit biometrisch gesteuerten Tagestresor und Cash Recycler (CRS) / Geldautomat (GAA).

Darf vorbestelltes Geld ausgezahlt werden?

Bei Anmeldung von 2 Mitarbeitern am biometrischen System ist ein Verfahren gemäß BGI/GUV-I 819-2 Punkt 9.2.2 denkbar. Dies bedeutet, dass bis € 2.500 nach 30 Sekunden bzw. bis € 10.000 nach 2 Minuten für 100 Euro-, 200 Euro- und 500-Euro-Noten verfügbar sein dürfen, wenn diese nicht im Automaten verfügbar sind und eine Alarmauslösemöglichkeit in den Öffnungsvorgang integriert ist. Möglich ist auch, dass vorbereitete, größere Geldbeträge, welche dem Kunden zugeordnet sind, aus dem biometrisch abgesicherten Tagestresor (Fach) ausgezahlt werden. Die Auszahlung kann durch 2 Mitarbeiter oder zusammen mit dem Kunden – durch einen Mitarbeiter erfolgen.