Öffnungszeitverzögerung und Personenanzahl für Fachöffnungen nach UVV-Kassen

Griffbereite Banknotenbestände sind z.B. unzulässig. Banknoten dürfen im Kundenbereich nicht ungesichert aufbewahrt sein. Einzahlungen sind in Abwurffächern abzulegen. Hintergrundbestände (jeder Zugriff auf Bargeld durch die Mitarbeiter) müssen biometrisch abgesichert sein.

Beispielhafte Sperrzeiten für die PLUS-Stelle § 18 mit biometrischer Identifizierung. Sperrzeiten zu § 32 für Nebenbestände bei der PLUS-Stelle mit zwei Mitarbeitern.

 Sperrzeiten für den Tagestresor  Öffnungszeitverzögerung Anzahl Personen  Mitarbeiter / Kunde
Karten (einzelne Whitecard) 00:00 Min 2 Personen MA-MA oder MA-KD
Kartenfach (Auffüllung Dispenser) 05:00 Min 2 Personen MA-MA
Vorbestelltes Geld 05:00 Min 2 Personen MA-MA oder MA-KD
Abwurffach / Depotfach 05:00 Min 2 Personen MA-MA
Münzgeld 00:00 Min 0 Personen MA-MA
Fach bis maximal € 2.500 *² 00:30 Min 2 Personen MA-MA
Fach bis maximal € 10.000 *³ 02:00 Min 2 Personen MA-MA
Fach über € 10.000 bis maximal € 25.000 05:00 Min 2 Personen MA-MA
Öffnung aller Fächer (Komplettöffnung) 10:00 Min 2 Personen MA-MA
Sorten 00:30 Min 2 Personen MA-MA
Tresor / Tresorschlüssel 05:00 Min 2 Personen MA-MA
TwinLock BioPin 05:00 Min 2 Personen MA-MA
Netzwerk-Tresorschloss TwinLock ProtectMaster 05:00 Min 2 Personen MA-MA

*² Großgeld: Noten 100, 200, 500, die nicht im Automaten gestückelt sind.
*³ Nebenbestand zur Automaten Nachversorgung, beliebige Stückelung.

Die Zeiten, Fragen und Antworten dienen lediglich als Orientierung, bitte entnehmen Sie die Sperrzeiten der aktuell gültigen Fassung der UVV-Kassen (GUV/BGI 819) und fragen Sie Ihre zuständige Sicherheitsfachkraft. Alle relevanten Unterlagen zu UVV-Kassen C9, sowie BGI 819 in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie hier.

Beispiel:
beispiel-sperrzeiten


Welche Zeitverzögerung haben die Hintergrundbestände?

Sind weitere Geldbestände (Hintergrundbestände) in der Geschäftsstelle vorhanden, sind diese mit einem Zeitverschluss von mindestens fünf Minuten zu sichern. Alle Zugriffe auf Hintergrundbestände (GA, AKT, Recycler, MFA, etc.) müssen mit in das biometrische System integriert sein, sofern Mitarbeiter auf die Geldbestände zugreifen können.

Hat die Whitecard ein Limit?

Eine Whitecard, welche über Kunde und Mitarbeiter ausgegeben wird, ist auf 5.000 EUR beschränkt.
Eine Whitecard, welche über zwei Mitarbeiter ausgegeben wird, ist rein theoretisch auf 25.000 EUR beschränkt, unter Beachtung der Sperrzeiten nach BGI/GUV-I 819-3.

Welche Verzögerung hat die Whitecard bei der Verbuchung im Banksystem?

Nach der BGI/GUV- 819-2 bzw. -3 ist es grundsätzlich unerheblich, wo die Zeitverzögerung bei der Auszahlung erfolgt, Hauptsache sie erfolgt. In der Praxis erfolgt die Zeitverzögerung entweder am Dispenser oder in der Bank-Applikation des Rechenzentrums. Grundsätzlich macht die Unterscheidung des Höchstbetrages (siehe vorherige Frage) nur dann Sinn, wenn die Applikation unterscheiden kann, ob die Auszahlung durch zwei Versicherte oder durch einen Versicherten zusammen mit einem Kunden erfolgt. Im Zweifel sind 5.000 Euro als Limit festzulegen.

Welche Verzögerung hat die Dispenser-Fach-Öffnung und die Whitecard Rücknahme aus dem Automaten?

Die Dispenser-Gesamtöffnung darf erst nach 5 Minuten erfolgen, nachdem sich zwei Versicherte am biometrischen System angemeldet haben. Bitte beachten Sie auch die Entnahme der „gebrauchten“ Whitecards aus dem GAA. Hier ist durch die Bank sicherzustellen, dass das Öffnen des Kopfes (Serviceeinheit) des Automaten nur mit zwei anwesenden Mitarbeiter (biometrisch abgesichert) und nach Zeitverzögerung von 5 Minuten zulässig ist. Dies kann z.B. dadurch erfolgen, dass der Schlüssel der Serviceeinheit im biometrisch gesicherten Zeitverschlussbehältnis aufbewahrt wird. Die entnommenen Karten sind unverzüglich im Dispenser zu sichern.

Kann am Tagestresor ausgezahlt werden?

Neben dem CRS (Recycler) oder dem GA (Geldautomat) installierte Zeitverschlussbehältnisse (Tagestresor) sind grundsätzlich nicht für Auszahlungen zu benutzen, die über den GA/CRS durchgeführt werden können. Die Auszahlungen sollen im Normalfall über den GA/CRS erfolgen. In einer PLUS-Stelle ist eine Geldwechselfunktion über den Tagestresor zusammen mit einem Kunden leider nicht möglich. Bei Anmeldung von zwei Mitarbeitern am biometrischen System ist ein Verfahren gemäß BGI/GUV-I 819-2 Punkt 9.2.2 denkbar.

Dies bedeutet, dass bis € 2.500 nach 30 Sekunden bzw. bis € 10.000 nach 2 Minuten für 100 Euro-, 200 Euro- und 500-Euro-Noten verfügbar sein dürfen, wenn diese nicht im CRS verfügbar sind und eine Alarmauslösemöglichkeit in den Öffnungsvorgang integriert ist. Eine Öffnung des Tagestresors darf nur über das biometrische System erfolgen. Über die Biometrie wäre auch eine Auszahlung von Sorten durch 2 Mitarbeiter zulässig.

Möglich ist auch, dass vorbereitete größere Geldbeträge in einem diesem Kunden für diese Übergabe alleinig zugeordnetem Fach eines im biometrisch angesteuerten Zeitverschluss-behältnis aufbewahrt und vom Kunden zusammen mit dem Versicherten ausgegeben werden (vorbestelltes Geld – Depotfach).

Im Normalfall (GA/CRS in Funktion) sollen regelmäßige Auszahlungen nicht sein. Die Auszahlungen sollen im Normalfall über den GA/CRS erfolgen.

  • Kleine Scheine aus dem GA in große Scheine aus dem Tagestresor zu wechseln ist möglich.
  • Große Scheine aus GA in kleine Scheine aus dem Tagestresor zu wechseln ist nicht gewünscht, weil dieser Prozess häufiger vorkommen würde und dahingehend besser die Stückelung des Automaten angepasst werden sollte.

Ein genereller Auszahlungs-Regelbetrieb kommt somit (automatisch) nicht vor, da das Wechseln auf größere Scheine eher die Ausnahme darstellt.

Was generell nicht zulässig ist, wäre das Wechseln von Beträgen, ohne dass der Kunde diesen zuvor am GA in „flscher“ Stückeldung selbständig gebucht hat. Im Klartect: Ein Kunde, welcher diee Filiale betritt, um einen 500 EUR Schein gegen kleinere Scheine zu wechseln, darf keine kleineren Scheine aus dem Tagestresor von zwei Mitarbeitern bekommen. Ein Kunde, welcher sich Geld aus dem Automaten „gezogen“ hat, aber mit der Stückelung unzufrieden ist, darf diesen Betrag am Schalter wechseln (zwei Mitarbeiter, biometrisch). Hintergrund ist, dass der Tagestresor im ersten Beispiel als Kassenersatzfunktion missbraucht wird und im zweiten Fall (da dieser nicht so häufig vorkommt) nicht.

Was darf / darf ich nicht, wenn der Cash Recycler oder Geldautomat ausfällt und somit keine Auszahlungen über den Automaten möglich sind?

In der geschilderten Situation steht das eigentliche Kassensicherungssystem, der Banknotenautomat, nicht mehr zur Verfügung. Damit kann die Geschäftsstelle nicht mehr als PLUS-Stelle betrieben werden.

Ein „Weiter-Betrieb“ wäre z.B in Anlehnung an das unter 1.2 in der BGI 819-2 beschriebene Verfahren mit einer Notkasse möglich. 2 Mitarbeiter melden sich am biometrischen System an, öffnen ein zeitverschlossenes Wertbehältnis, in dem sich Banknoten befinden, entnehmen diese und die Auszahlung findet dann über eine vorhandene, im Normalfall nicht genutzte Kassenbox, eine Notkassentüre mit Geldübergabemöglichkeit oder ein abschließbarer Nebenraum statt. Bei der Verwendung von Nebenräumen zahlt ein Versicherter Geld aus oder nimmt Geld an, ein weiterer selektiert/koordiniert den Einlass eines Kunden in den Nebenraum. Eine Beratung kann in diesem Zeitraum dann sicher nicht erfolgen.

Sollte in begründeten Ausnahmefällen kein entsprechender Nebenraum zur Verfügung stehen, dürfen bei Ausfall des Recyclers maximal € 5.000 unter mindestens 30 Sekunden Verzögerungszeit in einem biometrisch überwachten Zeitverschlussbehältnis bereitgehalten werden. Die Beratungsgespräche werden in diesem Falle eingestellt und zwei Mitarbeiter stehen am Service-Point und bedienen die Kunden, welche kein Geld aus dem CRS/GA bekommen. Die Auszahlung aus dem Tagestresor läuft dann mit der bekannten biometrischen Identifizierung der beiden Mitarbeiter. Die Mitarbeiter legen also beiden den Finger auf den Scanner und können das Fach für die Auszahlung nach entsprechender Zeitverzögerung öffnen.

Zusammen mit einem Kunden sind keine Auszahlungen möglich!