Programmfreigabe nach MaRisk AT7.2 (OPDV)

Der Einsatz von Informationstechnik (IT) in den Instituten, auch unter Einbeziehung von IT-Services, die durch Dienstleister bereitgestellt werden, ist von zentraler Bedeutung. Die in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) enthaltenen Anforderungen geben auf der Grundlage des § 25a Abs.

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