Dieses Dokument und Whitepaper erklärt, warum Geldinstitute oder Sparkassen als die Gewährträger die Prozesse der externen Geldversorgung nicht unberührt lassen sollten. Zudem werden Lösungen aufgezeigt, welche ein Outsourcing wesentlicher Bargeld-Dienstleistungen an externe Dienstleister unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 25a KWG und den damit korrespondierenden Regelungen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken (MaRisk, AT 9), ermöglichen.