Begriff §19 PLUS-Lösung kommt aus der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift UVV „Kassen“ (BGV C9 / GUV-V C9) der gesetzlichen Unfallversicherer DGUV in Deutschland. Die PLUS-Geschäftsstelle beschreibt ein flexibles Kassensicherungskonzept, welches Freiräume für Vertrieb und Beratung schafft und zeitgleich einen UVV-konformen Betrieb der Geschäftsstelle mit einem geringen Personalaufwand ermöglicht. Konkret: Es müssen nicht mehr ständig zwei Mitarbeiter mit Sichtkontakt am Service-Point (in der Kundenhalle) stehen. Für die Kunden kann nichtsdestotrotz ein voller Service angeboten werden.
Alternativ wird die PLUS-Lösung auch umgangssprachlich und teilweise fehlerhaft als PLUS-Geschäftsstelle, PLUS-Stelle, Kleinstzweigstelle, KBA-Plus oder BBA-Plus bezeichnet. Bei BBA-Plus oder BBA+ handelt es sich um veraltete Bezeichnungen. Mit dem Begriff Kleinstzweigstelle ist häufig eine „kleine“ Geschäftsstelle (wenig Mitarbeiter) gemeint oder auch die Einpersonen-Geschäftsstelle mit biometrischer Kassenschleuse welche im Kassenkonzept nach §§ 11 und 15 der BGV C9 / GUV-V C9 „Kassen“ (UVV Kassen) definiert ist. In OSPlus wird als Filial-Parameter auch Kleinstzweigstelle definiert, sofern die FI-Box im Rahmen der §19 Lösung zum Einsatz kommt.
In der PLUS-Geschäftsstelle kann das gesamte Serviceangebot der Bank bzw. Sparkasse auch bei bloßer Anwesenheit von nur einem Mitarbeiter angeboten werden – inkl. des Bargeldhandlings beim Einzahlvorgang und der Auszahlung über die Kasse (SB-Kasse, OSPlus oder BGA, bank21, GAD-Banken).
Wenn ein direkter Geldzugriff notwendig wird (Nebenbestände im TT oder Hintergrundgeldbestände) identifiziert sich ein zweiter Mitarbeiter biometrisch – und alle (!) Bargeldvorgänge sind möglich – wie in der konventionellen „BBA“ §18-Stelle.
Der Mitarbeiter hat in der PLUS-Lösung allein kein Zugriff auf Banknoten, weder auf den Haupt- noch auf die Neben-/Hintergrundbestände. Jeder Zugriff auf Banknoten erfolgt durch zwei biometrisch abgesicherte Freigaben. Diese können je nach „Typ“ – durch einen zweiten, hinzugerufenen Mitarbeiter oder auch zusammen mit dem Kunden erfolgen. Bei der PLUS-Lösung handelt es sich um eine „modernere“ KBA-Stelle, welche um Biometrie erweitert wird und so einem sonst ständig anwesenden Mitarbeiter Freiraum für Vertrieb gibt. Diese Vorgabe wäre ohne den Einsatz von Biometrie verpflichtend – unabhängig vom Service-Aufkommen müssten ohne den Einsatz von Biometrie, ständig (dauerhaft innerhalb der Öffnungszeiten) zwei Mitarbeiter am Servicepoint (mit Sichtkontakt in Kundenhalle) stehen.
Das Bargeldhandling erfolgt in der PLUS-Stelle grundsätzlich über kundenbediente SB-Technik. Zentrales Element des Kassensicherungskonzeptes ist der KBA (Geldautomat GAA, Recycler CRS) und der biometrisch abgesicherte Tagestresor. Es können mit Whitecards Zahlungen am KBA auch an solche Kunden veranlasst werden, die keine personenbezogene Bankkarte haben. Automatenbefüllungen, Störungsbehebungen sind durch zwei anwesende Beschäftigte (biometrisch kontrolliert) zulässig. Unter besonderen Voraussetzungen (temporär auslaufend und zeitlich begrenzt) ist eine Nutzung des „alten“ AKT möglich, sofern dieser vollständig als KBA (nicht BBA) bedient wird (gedreht, Kunde entnimmt das Geld).
Die PLUS-Lösung soll einen wirtschaftlichen und zugleich sicheren Bargeldservice in kleinen Geschäftsstellen ermöglichen, ohne dass eine durchschusshemmende Verglasung eingebaut werden muss. Das Konzept bietet im Vergleich zu den in §§ 11 und 15 aufgezeigten Lösungen einen großen Kostenvorteil (Anschaffungskosten).
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